Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Corona-Risikogebiet und neue Regelungen des tschechischen Gesundheitsministeriums


Seit 25.09.2020 ist ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tschechischerepubliksicherheit/210456

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Für Grenzgänger sieht die Bayerischer Einreisequarantäneverordnung (EQV) Ausnahmeregelungen vor: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true

 

In Tschechien gelten seit 24.9.2020 lt. Pressemitteilung des tschechischen Gesundheitsministeriums neue Regelungen für Veranstaltungen und für Gaststätten.

Die Beschränkungen gelten zunächst für 14 Tage (bis 7.10.2020) mit dem Ziel die Zahl der Neuinfektionen zu verringern.

Gaststätten:

-          Seit 24.9.2020 gilt eine Sperrstunde von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh.

-          Es dürfen nicht mehr Personen eingelassen, als Sitzplätze vorhanden sind.

-          Die Tische müssen mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern aufgestellt werden.

Veranstaltungen in Innenräumen:

-          Wenn eine Unterteilung in Sektoren möglich ist, sind max. 1.000 Personen zugelassen, wenn nicht, max. 500 Personen.

-          Ab 10 Personen müssen feste Sitzplätze zugewiesen werden, beim Verlassen des Sitzplatzes ist ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Veranstaltungen im Freien:

-          Wenn eine Unterteilung in Sektoren möglich ist, sind max. 2.000 Personen zugelassen, wenn keine Sektoren vorhanden sind, max. 1000 Personen.

-          Ab 50 Personen müssen feste Sitzplätze zugewiesen werden, beim Verlassen des Sitzplatzes ist ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

Die Pressemitteilung in tschechischer Sprache finden Sie unter folgendem Link:

https://koronavirus.mzcr.cz/od-ctvrtka-se-rozsiri-protiepidemicka-opatreni-u-hromadnych-akci-a-ve-stravovacich-zarizenich/