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Corona-Testpflicht für Grenzgänger in Bayern vorläufig außer Vollzug gesetzt


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat heute, 24.11.2020, einem Eilantrag zweier österreichischer Schüler stattgegeben und die Regelung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV),wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Weitere Erläuterungen finden Sie in einer Pressemitteilung des Gerichts.