Coronavirus-Einreiseverordnung
Einstufung Tschechiens und Österreichs als Hochrisikogebiete ab Sonntag, 14.11.2021
Bitte die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes beachten - ab Sonntag, 14. November 2021 um 0:00 Uhr, werden die Tschechische Republik und Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) als Hochrisikogebiete eingestuft.
Als Regeln bei der Einreise nach Deutschland gelten (Zusammenfassung):
für Geimpfte und Genesene:
- Digitale Einreiseanmeldung
- keine Quarantäne (zur Quarantänebefreiung muss jedoch der Impf-/Genesenennachweis an die zuständige Behörde übermittelt werden)
- keine Testpflicht vor Einreise
- 3G-Nachweispflicht bei Einreise (Alle Personen über 12 Jahren müssen bei der Einreise über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen)
für Ungeimpfte ohne Genesenennachweis ab 12 Jahren:
- Digitale Einreiseanmeldung
- 10 Tage Quarantäne, kann mit negativem Testergebnis auf 5 Tage verkürzt werden
- Testpflicht vor Einreise
für Ungeimpfte ohne Genesenennachweis unter 12 Jahren:
- Digitale Einreiseanmeldung
- 5 Tage Quarantäne
- keine Testpflicht vor Einreise
für Grenzpendler (Definition gem. § 2 Nr. 11 und 12):
- entweder Impf-/Genesenennachweis oder 2 Tests pro Woche, auch bei täglichem Pendeln (§ 6 Abs. 3 Nr. 2)
- keine Pflicht zur Digitalen Einreiseanmeldung, wenn sie sich nur bis max. 24h im HRG bzw. in DEU aufhalten oder Grenzgänger/Grenzpendler sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 und 7)
- keine Quarantänepflicht, auch nicht für Ungeimpfte, auch ohne Nachweis über betriebl. Notwendigkeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 und 7)
für Schüler:
- keine Digitale Einreiseanmeldung
- keine Quarantäne bei Aufenthalt jeweils unter 24 Stunden (§ 6 Abs. 1 Nr. 6)
- keine Testpflicht für Schüler unter 12 Jahren
- Schüler ab 12 Jahren: 2 Tests pro Woche
Weitere Informationen finden Sie über nachfolgende Links:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html