Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Pendlerregelung

Neuerungen ab 27.04.2020


Seit 27.04.2020 besteht die Möglichkeit, durch Vorlage eines maximal 4 Tage alten, negativen PCR-Tests auf das Coronavirus und einer gültigen Pendlerbescheinigung des Arbeitsgebers, bis zu 14 Tage täglich zu pendeln. Nach 14 Tagen muss ein weiterer Test vorgelegt werden. Der negative Test muss zusätzlich durch ein Formular bestätigt werden.

Seit 25.04.2020 führen auch die Krankenhäuser in Domažlice und Klatovy Tests für Selbstzahler durch.

Wenn kein Negativtest vorgelegt werden kann, gilt weiterhin die zweiwöchige Pflichtquarantäne nach einem mindestens 14-tägigen Aufenthalt in Deutschland.

Offizielle Informationen des Tschechischen Innenministeriums in englischer Sprache finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Erläuterungen auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Prag

und den folgenden Hinweis der Deutschen Botschaft Prag:

Bitte beachten Sie, dass sich Regelungen in dieser dynamischen Situation kurzfristig ändern können und keine Gewähr für den hier bereitgestellten Informationsstand übernommen wird. Verbindlich sind die Hinweise auf der Seite des Tschechischen Innenministeriums.