Pendlerregelung
Ergänzung ab 01.05.2020
In Ergänzung zu den Regelungen, die seit 27.04.2020 gelten, wird der Zeitraum für die Vorlage eines maximal 4 Tage alten, negativen PCR-Tests (inkl. zugehörigem Formular) auf SARS-CoV-2 von 14 Tagen auf 30 Tage erweitert.
Offizielle Informationen des Tschechischen Innenministeriums in englischer Sprache finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Erläuterungen auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Prag
und den folgenden Hinweis der Deutschen Botschaft Prag: