Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Pendlerregelung ab 14.04.2020

Neue tschechische Pendlerbestimmungen


Ab 14.04.2020 gilt für reguläre Berufspendler die 2+2 Regelung. Die Grenze kann zur Arbeitsausübung nur in Abständen von mindestens 14 Tagen überschritten werden. Es muss eine Pendlerbestätigung des deutschen Arbeitgebers beim Grenzübertritt vorgelegt werden und bei anschließender Rückkehr nach Tschechien eine obligatorische 14-tägige Quarantäne erfolgen.

Mitarbeiter im Gesundheitswesen, bei sozialen Diensten, Rettungsdiensten und sog. kritischen Infrastrukturen sind von der Pflicht einer 14-tägigen Quarantäne befreit, sofern die regelmäßige Grenzüberquerung innerhalb von weniger als 14 Tagen erfolgt. Für den Grenzübertritt müssen diese Berufspendler eine Pendlerbescheinigung des deutschen Arbeitgebers entsprechend des Arbeitsbereichs sowie eine Verbalnote der Deutschen Botschaft als Nachweis zu den Gesundheitsstandards und zum Status ihres Arbeitgebers vorlegen.

Aktuelle Informationen, u.a. auch für Arbeitgeber aus Deutschland, sowie wichtige Adressen und Formulare finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Prag in deutscher und tschechischer Sprache.