Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Pendlerregelung ab 14.04.2020

Ergänzung


Im Rahmen der seit 14. April 2020 geltenden Regelung für Berufspendler aus der Tschechischen Republik besteht die Möglichkeit, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sog. kritischen Infrastrukturen (z.B. Energie, Kommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung etc.) eine Verbalnote der Deutschen Botschaft in Prag zu beantragen und so einen täglichen Grenzübertritt zu ermöglichen.

Die Deutsche Botschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Falle einer nicht direkten, aber mittelbaren Systemrelevanz mindestens zwei Erklärungen von Auftraggebern im Bereich der kritischen Infrastrukturen benötigt werden, in denen eine unmittelbare und unabdingbare Notwendigkeit der Dienstleistung bestätigt wird. Nur so kann seitens der Botschaft eine Systemrelevanz gegenüber den tschechischen Behörden begründet werden. Um Beachtung des nachstehenden Passus auf der Webseite der Deutschen Botschaft wird gebeten:     

Bitte beachten Sie, dass Bereiche wie Hotellerie, Gastronomie, Baugewerbe oder Automobilbranche in der Regel nicht unter diese Kategorien fallen! Sollte Ihre Einrichtung keine direkte, aber ggf. eine mittelbare Systemrelevanz aufweisen, dann reichen Sie bitte gemeinsam mit der Gesundheitserklärung mindestens zwei Erklärungen von systemkritischen Auftraggebern ein, die für Dienstleistungen Ihres Unternehmens eine unmittelbare und unabdingbare Notwendigkeit bestätigen. Bei Fehlen entsprechender Nachweise kann eine Systemrelevanz seitens der Deutschen Botschaft gegenüber den tschechischen Behörden nicht bescheinigt werden.  

 

Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis der Deutschen Botschaft in Prag:

Bitte beachten Sie, dass sich Regelungen in dieser dynamischen Situation kurzfristig ändern können und keine Gewähr für den hier bereitgestellten Informationsstand übernommen wird. Verbindlich sind die Hinweise auf der Seite des Tschechischen Innenministeriums in englischer Sprache.