Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Regelungen bei der Einreise aus Risikogebieten

Änderung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung


Ab dem 12. Mai 2021 bis vorerst 2. Juni 2021 ist die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) dahingehend geändert, dass Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs für weniger als 24 Stunden in einem angrenzenden Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, nicht in Quarantäne müssen (sog. „kleiner Grenzverkehr“).

Diese Ausnahme gilt nicht,

  • wenn die oben genannten Personen bei der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen oder
  • sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben.

Unabhängig davon gelten die Test- und Anmeldepflichten des Bundes nach wie vor.