Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Reiseregelungen für Österreich


Einreise nach Österreich

Die Einreise nach Österreich ist aus Deutschland derzeit uneingeschränkt möglich, soweit man sich 10 Tage vor Einreise ausschließlich in Österreich, Deutschland oder einem anderen Gebiet aufgehalten hat, in welchem nach österreichischen Regelungen eine stabile Covid-19-Situation herrscht.

Sollte man sich 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, ist eine 10-tägige Quarantäne verpflichtend, falls kein negativer PCR-Test vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt. Eine Testung ist innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Quarantäne zu veranlassen.

Feste Grenzkontrollen finden nicht mehr statt, jedoch wird stichprobenartig kontrolliert.

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html

Regelungen in Österreich

In Österreich wurde am 3.11.2020 ein landesweiter Lockdown verordnet, der aktuell bis zum 06.12.2020 anhält.

Demnach ist das Verlassen des privaten Wohnbereiches nur aus triftigem Grund gestattet. Ebenso sind Beherbergungen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In Gastronomiebetrieben ist der Konsum von Speisen und Getränken verboten, ebenso wie im Umkreis von 50 Metern. Zwischen 06:00 und 19:00 dürfen allerdings Speisen und Getränke von Personen abgeholt werden.

https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/massnahmen_bundesregierung.html

Ähnlich wie in Deutschland muss in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Gesichtsvisiere sind hierbei nicht als Alternative zulässig, solange kein ärztliches Attest vorliegt, das von einem MNS befreit.

https://www.oesterreich.gv.at/public/Mund-Nasen-Schutz.html

Einreise nach Deutschland/Bayern

Die Bestimmungen richten sich in Deutschland nach den Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

Österreich gilt seit dem 1.11.2020 als Risikogebiet (mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal). Somit müssen sich Personen für 10 Tage in Quarantäne begeben, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb der letzten 10 Tage in Österreich oder einem anderen Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Quarantäne kann frühzeitig, jedoch frühestens nach fünf Tagen, mit einem negativen PCR-Test beendet werden. Ein Test darf allerdings erst fünf Tage nach Einreise durchgeführt werden.

Ausgenommen hiervon sind unter anderem Personen, die sich für weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten oder die für weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet waren, falls ihr Aufenthalt einen triftigen Grund hat. Triftige Gründe sind hierbei berufliche, dienstliche, geschäftliche, schulische, medizinische oder familiär bedingte Gründe sowie Besorgungen des täglichen Bedarfs, nicht aber sportliche oder touristische Zwecke.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Regelungen in Deutschland/Bayern

Auch die Regelungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie unterscheiden sich zum Teil in den einzelnen Bundesländern, entsprechend der jeweiligen Situation.

Ab dem 1.12.2020 gelten in Bayern verschärfte Kontaktbeschränkungen, nach denen sich nur noch bis zu fünf Personen aus insgesamt zwei Hausständen treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen hierbei nicht zu den fünf Personen dazu.

Auch die Maskenpflicht wurde verschärft und gilt ab dem 1.12.2020 auch vor Geschäften und Einkaufszentren, sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen. Auf belebten Plätzen in der Öffentlichkeit, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht garantiert werden kann, herrscht ebenfalls Maskenpflicht. Die konkreten Orte werden hierbei von den Kommunen festgelegt und sind entsprechend mit Hinweisschildern markiert.

Gastronomiebetriebe in Bayern sind geschlossen und Speisen oder Getränke können nur noch geliefert oder abgeholt werden. Des Weiteren gilt zwischen 22:00 und 06:00 ein Verbot, Alkohol zu verkaufen oder in der Öffentlichkeit zu trinken. Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt einen Inzidenzwert von über 200 haben, gilt das Verbot rund um die Uhr.

Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze sind ebenfalls für touristische Nutzung geschlossen.

Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben, ebenso Friseure. Geschlossen sind jedoch Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagepraxen und ähnliche Dienstleistungsbetriebe.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-regeln-dezember-faq-1.4878824

In bestimmten Hotspots können die Maßnahmen lokal verschärft werden, weshalb es sinnvoll ist, sich über die jeweilige Lage am Zielort oder in relevanten Gebieten genauer zu informieren. Derzeit gelten beispielsweise in der Stadt Passau besonders scharfe Regelungen.

https://achtung.passau.de/backend/php/pdf/published/2020-11-27_16-40_Lagebericht.pdf