Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Übersicht und wichtige Links zur aktuellen Situation an den Grenzen in der Dreiländerregion


Seit dem 1. April 2020 gelten für Pendler aus Deutschland und Österreich, die in der Tschechischen Republik arbeiten, folgende Bestimmungen: Pendler, die im Gesundheitssektor, in sozialen Diensten und im Rettungssystem arbeiten, brauchen für den Grenzübertritt ein Formular zur Bestätigung ihrer grenzüberschreitenden Anstellung in besagtem Sektor. Zudem darf der Arbeitsplatz nicht weiter als 100 km von der Grenze entfernt liegen.

Für alle anderen Pendler gilt, dass sie die Grenzen nur noch im Abstand von 21 Tagen überschreiten können. Das bedeutet, sie müssen mindestens 21 Tage im anderen Land verbringen. Deutsche Pendler müssen nach der Rückkehr aus Tschechien eine 14-tägige Pause einlegen, bevor sie wieder für mindestens 21 Tage nach Tschechien ausreisen dürfen. Zudem muss weiterhin die Bestätigung für grenzüberschreitende Pendler mitgeführt werden. Wird die Dauer von 21 Tagen unterschritten, führt dies zu einem Verlust des Pendler-Status. Ein grenzüberschreitendes Arbeiterbuch muss nicht mehr mitgeführt werden, da dieses von der Polizei in elektronischer Form verwaltet wird. 

Der internationale Lieferverkehr ist nicht von dieser Regelung betroffen.

Die Informationen des tschechischen Innenministeriums zur Pendlerregelung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.mvcr.cz/mvcren/article/cross-border-workers-so-called-pendlers.aspx

Auf dieser Seite des tschechischen Innenministeriums finden Sie allgemeine Informationen zu den Grenzschließungen und eine Übersichtskarte mit geltenden Regelungen an den einzelnen Grenzübergängen:
https://www.mvcr.cz/mvcren/article/temporary-reintroduction-of-border-control-at-internal-borders-of-the-czech-republic.aspx

Eine Zusammenstellung wichtiger und aktueller Informationen findet sich auch auf den Seiten der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer (https://tschechien.ahk.de/news-covid-19) sowie auf den Webseiten der IHK Niederbayern (https://www.ihk-niederbayern.de/coronavirus-export-grenzkontrollen-transport-4729426) und der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim (https://www.ihk-regensburg.de/service/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen/coronavirus-massnahmen-in-tschechien-4727712).

 

Aktuelle Informationen zu der Situation an der Grenze mit Österreich finden Sie unter folgenden Links:

Bundesinnenministerium:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/03/corona-ein-und-ausreise.html

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3

Auswärtiges Amt:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962

Folgende Grenzübergänge nach Österreich sind weiterhin geöffnet:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/liste-grenzuebergangsstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen bleiben gewährleistet. Pendler müssen einen entsprechenden Nachweis mitführen, aus dem sich die Notwendigkeit ihres Grenzübertritts ergibt.

Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Das gleiche gilt auch für Reisende mit eindeutigen Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Grenzschließungen finden Sie auch auf den Seiten der Bundespolizei:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html

Eine Zusammenstellung wichtiger Informationen bieten auch folgende Webseiten: