Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Verlängerung des Notstands

Bis 20. November gilt weiterhin der Notstand in der Tschechischen Republik


Weiterhin gelten u.a. folgende Maßnahmen:

Zwischen 21 Uhr und 04:59 Uhr gilt ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Wege zur Arbeit. Ab 05:00 Uhr und bis 20:59 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen mit Ausnahme des Arbeitswegs, für notwendige Einkäufe, notwendige Besuche bei Familienangehörigen u.ä.

Alle Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Drogerien bleiben geschlossen.

Beherbergungseinrichtungen dürfen nur Geschäftsreisende aufnehmen.

Schulen und Hochschulen dürfen keinen Präsenzunterricht halten, die Kindergärten bleiben geöffnet.

Es gilt eine weitgehende Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, außerdem sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Webseite der tschechischen Regierung (in tschechischer Sprache) und beim tschechischen Gesundheitsministerium.