Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn

Verschärfte Corona-Regeln in Tschechien


Mit Wirkung vom 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung einen 30-tägigen Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.

Nachdem die Infiziertenzahlen erneut massiv gestiegen sind, hat die tschechische Regierung am Montagabend, den 12.10. neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.

Seit dem 12.10. können für zwei Wochen keine kulturellen (Theater, Kinos, Zoo usw.) und Sportveranstaltungen (professionell und Freizeitsport, außer internationale Wettkämpfe) stattfinden. Museen, Galerien und sonstige Sehenswürdigkeiten werden für zwei Wochen geschlossen. Fitnesszentren, Turnhallen, Schwimmhallen und Wellnesseinrichtungen sind geschlossen.

In ganz Tschechien besteht die Pflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und in allen Innenräumen einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Maskenpflicht besteht nicht in Wohnungen und Unterkünften (z. B. Hotelzimmern).

Ab 14.10. sind Restaurants, Gaststätten und andere Lokale geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20:00 Uhr möglich.  Ausnahmen bestehen nur bei Hotelrestaurants für Hotelgäste sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge. Es besteht ein Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch maximal sechs Personen treffen, in Geschäften und Einkaufszentren maximal zwei Personen. Für Hochzeiten und Beerdigungen gilt ab dem 18. Oktober 2020 eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf max. 30 Personen

Ab dem 14.10. findet für alle Schulen und Hochschulen – mit Ausnahme der Kindergärten - in Tschechien bis 2. November nur noch Fernunterricht statt. Gesangsunterricht darf landesweit nicht mehr gegeben werden.

In Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen besteht ein Besuchsverbot. Behörden sind nur noch maximal zwei Tage in der Woche für fünf Stunden geöffnet.

Seit 01.09.2020 beträgt die Quarantäne statt bisher zwei Wochen nur noch 10 Tage für Personen, die keine Symptome zeigen. Die Quarantäne kann dann ohne weiteren Test beendet werden (Ausnahmen bestehen für Angestellte des Gesundheitswesens, der Sozialdienste und Leute mit schwacher Immunität). Falls Symptome bestehen, können Ärzte oder Hygieniker eine Verlängerung der Isolation oder Quarantäne anordnen.