Ziel ETZ Freistaat Bayern-Tschechische Republik 2014-2020
GROßPROJEKTE
Welche Projekte:
Neben der Höhe der Projektkosten (> 25.000 €) und dem Sitz der Anstragsteller ist es u.a. essentiell, dass die geplante grenzüberschreitende Maßnahme einem der vier Förderthemen (Prioritätsachsen, siehe dazu auch Kooperationsprogramm S. 6) des Programms zugeordnet werden kann. Die weiteren Fördergrundsätze können ebenfalls im Kooperationsprogramm eingesehen werden.
Welche Kosten:
Die Förderfähigkeitsregeln geben Aufschluss darüber, welche Projektkosten überhaupt förderfähig sind.
Welcher Fördersatz:
Es können bis zu 85% der förderfähigen Projektkosten aus diesem Programm gefördert werden.
Wann kann beantragt werden:
Der Begleitausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 11. Mai 2022 entschieden, dass die Einreichung neuer Anträge nicht mehr möglich ist.
Wer entscheidet:
Über die Genehmigung eines Projektantrags entscheidet der in regelmäßigen Abständen tagende Begleitausschuss.
Wer hilft:
Die EUREGIO steht Ihnen bei Bedarf von Anfang an beratend und begleitend zur Seite. Der Projektantrag muss aber in jedem Fall immer mit der antragsbearbeitenden Stelle abgestimmt werden.
Welche Gebietskulisse:
Ihren Sitz müssen Projektträger haben in (EUREGIO-Mitglieder sind markiert)
kreisfreie Städte
Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing oder Weiden in der Oberpfalz,
Landkreise
Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth oder Wunsiedel im Fichtelgebirge.
Auf der tschechischen Seite setzt sich das Fördergebiet zusammen aus den Bezirken Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) und Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen).
Weitere Informationen:
Kurzfassung des Kooperationsprogramms
Ausführliche Fassung des Kooperationsprogramms
Programmhomepage: http://www.by-cz.eu/antragstellung/